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Ihr Reisespezialist in Wittlich - Rheinland-Pfalz
Reisevermittlung
Reisebüro ION bietet seine Leistungen als Reisevermittler ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Sie regeln
das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisebüro ION. Reisebüro ION ist für den Kunden auf der Grundlage eines entgeltlichen Geschäfts-
besorgungsvertrages tätig und vermittelt Reiseleistungen von Leistungsträgern; diese sind hier auch Reiseveranstalter, die Reiseleistungen in eigener
Verantwortung gegenüber dem Kunden erbringen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Reiseleistungen im oder über Reisebüro ION, über Buchungen in schriftlicher Form (Textform) sowie
in mündlicher Form (persönlich oder telefonisch), soweit Reisebüro ION lediglich als Reisevermittler und nicht als Reisveranstalter tätig wird.
1. Vertragsschluss
1.1 Reisebüro ION nimmt den Vermittlungsauftrag des Kunden in schriftlicher oder (fern-) mündlich an. Mit der Annahme der Buchungsanfrage durch das Reise-
büro ION kommt zwischen dem Reisebüro ION und dem Kunden der Vermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Der Vermittlungsvertrag bedarf
keiner bestimmten Form.
1.2 Ist die vom Kunden gewünschte Reiseleistung verfügbar und nimmt der Leistungsträger das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages über diese
Reiseleistung an, kommt zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger der Hauptvertrag zustande. Die Annahme des Buchungsangebotes des Kunden durch
den Leistungsträger erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen oder der Textform entsprechenden Buchungsbestätigung.
1.3 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages ergeben sich aus den zwischen dem Reisebüro ION und dem Kunden
getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.
1.4 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Leistungsträger gelten ausschließlich die Regelungen des Hauptvertrages und die Reise- und
Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers. Das Reisebüro ION wird den Kunden vor oder bei Abschluss des Hauptvertrages auf die Reise- und Geschäfts-
bedingungen des Leistungsträgers hinweisen und dem Kunden die Möglichkeit geben, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen.
1.5 Meldet der Kunde auch weitere Reiseteilnehmer für die Reiseleistung an, verpflichtet sich der Kunde, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm
angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Vertragspflichten des Reisebüro ION
2.1 Die vertragliche Leistungspflicht von Reisebüro ION besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in
a) der Vermittlung von Verträgen, im Rahmen der Verfügbarkeit, mit dem jeweiligen Leistungsträger entsprechend der Buchungsanfrage,
b) der Abwicklung der Buchung (insbesondere Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach den mit dem Leistungsträger getroffenen Vereinbarungen
durch den Leistungsträger direkt dem Kunden übermittelt werden) sowie
c) der Auswahlberatung des Kunden nach den Reisebüro ION bekannt gegebenen Wünschen und Ansprüchen des Kunden
2.2 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet Reisebüro ION lediglich für die richtige Auswahl der Informationsquelle sowie die korrekte Weitergabe
der erlangten Informationen an den Kunden, soweit die Hinweise und Auskünfte nicht ausdrücklich verbindlich erteilt worden sind.
2.3 Ein besonderer Auskunftsvertrag, bei dem wesentliche Vertragspflicht die Pflicht zur Auskunftserteilung ist, kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen
Vereinbarung zwischen Reisebüro ION und dem Kunden zustande.
2.4 Zur Ermittlung des preisgünstigsten Anbieters ist Reisebüro ION nur bei entsprechender Vereinbarung verpflichtet.
2.5 Der Kunde wird ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktritt-, Reiseabbruch-, Auslandkrankenversicherung hingewiesen;
Reisebüro ION empfiehlt den Abschluss. Eine solche Versicherung ist in den Leistungspreisen nicht enthalten. Schließt der Kunde durch Vermittlung von Reisebüro
ION eine solche Versicherung ab, ist das Reisebüro ION – mangels einer abweichenden Vereinbarung – nicht verpflichtet, den Kunden über den Umfang,
den Deckungsschutz und die sonstigen Versicherungsbedingungen zu informieren, soweit sich der Kunde aus den ihm übergebenen oder ihm vorliegenden
Unterlagen des Leistungsträgers oder den Versicherungsunterlagen des Versicherers über die Versicherungsbedingungen informieren kann.
2.6 Im Falle der Vermittlung von Luftbeförderungsleistungen bzw. des Verkaufs von Flugscheinen ist Reisebüro ION verpflichtet, den Fluggast über die Identität des
die Beförderungsleistung ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Ergänzend gelten hierzu die Regelungen von Ziffer 6.2 dieser Bedingungen.
3. Visa, Bescheinigungen
3.1 Reisebüro ION informiert den Kunden auf ausdrückliche Anfrage des Kunden in einer geeigneten Art und Weise über Einreise-, Pass- und Visumserfordernisse
einschließlich der voraussichtlichen Frist zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Bei der Erteilung dieser Auskünfte geht
das Reisebüro ION davon aus, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind, in deren Person keine besonderen Umstände
(z.B. doppelte Staatsangehörigkeit) vorliegen. Sollte das nicht der Fall sein, obliegt es dem Kunden, das Reisebüro ION darauf hinzuweisen.
3.2 Die Auskünfte und Hinweise von Reisebüro ION gemäß Ziffer 3.1 beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder über geeignete Informations-
quellen, insbesondere aus aktuellen branchenüblichen Nachschlagewerken, oder auf die Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate
oder Tourismusämter.
3.3 Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn Reisebüro ION hat durch besondere
Vereinbarung ausdrücklich die Beschaffung dieser Dokumente übernommen. Dann kann Reisebüro ION die Erstattung der in Zusammenhang mit der Dokumenten-
beschaffung entstandenen Aufwendungen verlangen (z.B. Telekommunikationskosten und in Eilfällen die Kosten von Botendiensten und/oder die Kosten für die
Beauftragung einschlägiger Serviceunternehmen). Reisebüro ION muss bei der Übernahme eines Auftrages zur Dokumentenbeschaffung den Reisekunden
über die voraussichtliche Höhe der Kosten informieren.
3.4 Reisebüro ION haftet nicht für die Erteilung von Visa oder sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang der zu beschaffenden Unterlagen,
es sei denn, dass Reisebüro ION die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände schuldhaft (mit-) verursacht hat.
4. Buchungsabwicklung, Reiseunterlagen
4.1 Reisebüro ION vermittelt lediglich Reiseleistungen und sichert die Verfügbarkeit einer Reiseleistung nicht zu. Kann nur eine vom Vermittlungsauftrag des Kunden
abweichende Reiseleistung vermittelt werden, wird Reisebüro ION den Kunden hierüber unterrichten und dessen Weisungen abwarten. Der Reisende kann dieses
inhaltlich abweichende Angebot innerhalb einer von dem Veranstalter gesetzten Frist zur Annahme des geänderten Angebots annehmen, insbesondere durch
Zahlung des Reisepreises oder Reiseantritt. Soweit eine Annahme nicht erfolgt, wird ein Hauptvertrag nicht abgeschlossen.
4.2 Reisebüro ION, wie auch der Kunde selbst, sind verpflichtet, die dem Kunden übermittelten Buchungsbestätigungen des Leistungsträgers sowie Flugscheine,
Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit
der Buchungsanfrage, zu überprüfen. Änderungen und Abweichungen aufgrund direkter Kommunikation zwischen Leistungsträger und Kunde kann Reisebüro ION
nicht prüfen. Der Kunde ist verpflichtet, Reisebüro ION von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu
unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden jedenfalls mitverantwortlich sein (§ 254 BGB).
5. Stornierung und Inkasso
5.1 Reisebüro ION kann für die Vermittlung des Hauptvertrages und die damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen ein Serviceentgelt erheben.
Dessen Höhe ist variabel und abhängig von der gebuchten Reiseleistung. Das Serviceentgelt wird bei Stornierung des Hauptvertrages nicht erstattet, es sei denn
die Stornierung beruht auf einem Verschulden von Reisebüro ION.
5.2. Im Falle der Stornierung einer gebuchten Reiseleistung kann Reisebüro ION vom Kunden die Zahlung der jeweils bei der Buchung mitgeteilten Stornokosten
verlangen, soweit der Veranstalter Reisebüro ION mit dem Inkasso der Gegenleistung beauftragt hat. Soweit Reisebüro ION Entgelte für Reisen oder Rücktritte
oder pauschale Entschädigungen für den Kunden an Leistungsträger oder Reiseveranstalter zahlt, steht Reisebüro ION ein Aufwendungsersatzanspruch gegen
den Kunden zu. Der Kunde kann gegen diese Ansprüche nur mit eigenen Ansprüchen die Aufrechnung erklären, wenn diese unstreitig oder rechtskräftig
festgestellt sind oder auf einem schuldhaften Handeln von Reisebüro ION beruhen. Der Weiterleitung des Reiseentgelts an den Leistungsträger stehen ein
etwaiger Gewährleistungsanspruch des Kunden oder andere Ansprüche des Kunden gegen den Leistungsträger nicht entgegen.
5.3 Soweit Reisebüro ION Pauschalreisen (§ 651a BGB) vermittelt, hat Reisebüro ION den Sicherungsschein des Veranstalters auf seine Gültigkeit hin zu
überprüfen. Zahlungen sind nur fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters an den Kunden übergeben wird. Liegt der Sicherungsschein vor,
ist die Zahlung entsprechend den Zahlungsbedingungen des Reiseveranstalters fällig; der Versand der Reiseunterlagen erfolgt auf der Grundlage der
Reisebedingungen des Reiseveranstalters oder der Vereinbarung mit dem Leistungserbringer einer Reiseleistung. Bei Internetbuchungen über die Kooperations-
partner versendet Reisebüro ION die Reiseunterlagen innerhalb von vier Werktagen nach der Buchung an den Kunden, jedoch nicht vor Eingang der vollständigen
Zahlung durch den Kunden.
6. Preis- und Leistungsänderungen
6.1 Auf Preis-, Leistungs- oder Tarifänderungen der vermittelten Reiseleistung hat Reisebüro ION keinen Einfluss. Ist eine solche wirksam zwischen dem Kunden
und dem Leistungsträger vereinbart worden, kann Reisebüro ION den Differenzbetrag vom Kunden einfordern.
6.2 Soweit Reisebüro ION als Vermittler von Luftbeförderungen tätig wird, stellt Reisebüro ION klar, dass es den Fluggesellschaften aufgrund international gültiger
luftfahrtrechtlicher Bestimmungen vorbehalten bleibt, im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen Änderungen der vereinbarten Leistungen vorzunehmen.
Diese Änderungen fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Reisebüros ION.
7. Pflichten von Reisebüro ION bei Reklamation des Kunden gegenüber dem Leistungsträger
Im Falle von Mängelanzeigen und der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Leistungsträger beschränkt sich die Verpflichtung des Reisebüro ION
auf die Mitteilung des Namens und der Adresse des Leistungsträgers. Das gilt nicht, sofern Reisebüro ION vom Leistungsträger zur Empfangnahme dieser
Erklärungen bevollmächtigt wurde.
8. Haftung
8.1 Die Haftung von Reisebüro ION als Reisevermittler für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den Preis der vermittelten Reiseleistung
beschränkt, soweit der Schaden des Kunden vom Reisebüro ION weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und nicht auf einer Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten durch Reisebüro ION beruht. Ausgenommen von der vorstehenden Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für diese Schäden haftet Reisebüro ION nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Unbeschadet einer etwaigen Haftung von Reisebüro ION gemäß Ziffer 8.1 haftet Reisebüro ION als Reisevermittler nicht für die ordnungsgemäße Erbringung
der vermittelten Leistung selbst. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Reiseleistung sind ausschließlich die jeweiligen Leistungsträger verantwortlich.
8.3 Für Leistungsänderungen des Leistungsträgers nach Abschluss des Hauptvertrages übernimmt Reisebüro ION keinerlei Haftung.
9. Ausschlussfrist, Verjährung
9.1 Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Vermittlungsvertrages hat der Kunde innerhalb eines Monats gegenüber Reisebüro ION
geltend zu machen (Ausschlussfrist). Davon ausgenommen sind Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen
sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Reisebüro ION beruhen. Ebenso ausgenommen sind Ansprüche
wegen nicht offensichtlicher Mängel der Vermittlungsleistung.
9.2 Die Ausschlussfrist beginnt mit dem im Hauptvertrag vereinbarten Ende der vermittelten Reiseleistung (bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden
Reiseleistungen mit dem Ende der letzten Reiseleistung), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den die Ansprüche gegen Reisebüro ION
begründenden Umstände Kenntnis erlangt. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist kann der Kunde Ansprüche gegen Reisebüro ION nur geltend machen, wenn er
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
9.3 Ansprüche des Kunden gegen Reisebüro ION verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden
ist und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte
erlangen können.
9.4 Die in Ziffer 9.3 genannte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen sonstiger
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Reisebüro ION oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
Die Verjährung der genannten Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
10. Streitbeilegungsverfahren
Reisebüro ION nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist dazu auch nicht gesetzlich verpflichtet.
ION Reisebüro
Bachstraße 1a
54516 Wittlich
Stand: Mai 2018
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